Aufgaben der staatlichen Schulämter
Die zentrale Aufgabe der Schulräte ist die Sicherung und Steigerung der Qualität der einzelnen Schulen und die Sicherstellung des Bildungsanspruchs aller Schüler. Dies geschieht im Wesentlichen durch:
1. Organisation des Unterrichts und der Schulen: Die Staatlichen Schulämter schaffen die personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Schulen in Eigenverantwortung einen geordneten und pädagogisch wirksamen Unterricht sicherstellen.
2. Personalmanagement und Personalförderung: Nachhaltige Professionalisierung und berufliche Weiterbildung der Lehrkräfte (gemeinsame Aufgaben von Schulamt und Schulleitung).
3. Sicherung der Qualität von Unterricht und Erziehung, qualitätvoller Unterricht, vergleichbare Standards an den Schulen, effiziente Verwendung der Lehrerstunden, stetige und intensive Erziehungsarbeit.
4. Systematische Beratung, Kooperation und Vernetzung: Unterstützung der Schulen in allen Bereichen (Unterricht, Erziehung, Verwaltung, außerschulische Einrichtungen), Stärkung der “positiven Selbstwirksamkeit” der Schulen.
5. Dienstrechtliche Aufgaben: Fachgerechte Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben als Dienstvorgesetzter der Lehrkräfte und Schulleiter.
6. Öffentlichkeitsarbeit: Dokumentation der Leistungsfähigkeit unserer Schulen. Transparenz der schulischen Arbeit in der Öffentlichkeit.
7. Verwaltungsmanagement: Effiziente und ökonomische Organisation der Verwaltung und der Kommunikation mit den Schulen.